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Abruf von Bebauungsplänen

Für das Stadtgebiet regeln zahlreiche Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke. Eine Übersicht aller rechtsverbindlichen Bebauungspläne finden Sie im Geoportal Zollernalbkreis - Bebauungspläne:

Zum Geoportal

Eine Anleitung zum Abruf der Bebauungspläne wird Ihnen bei öffnen des Geoportal ZAK – Bebauungspläne angeboten. Diese ist auch später über den „Info-Button“ abrufbar.

Die „Satzungen über bauliche Vereinfachungen auf dem Gebiet der Stadt Haigerloch und Anlage 1“ können Sie direkt hier abrufen.

Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Sie dienen als rechtsverbindliche Grundlage zur Beurteilung und Genehmigung von Bauanträgen. Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Texte festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, überbaubaren und unbebaubaren Grundstücksflächen werden auch Verkehrsflächen, Grünflächen und Spielplätze usw. dargestellt. Der Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einer Zeichenerklärung, sowie einem separaten Textteil. Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründungen zum Textteil sowie eventuell der vorhandene Grünordnungsplan. Parallel werden in der Regel örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet als Satzung beschlossen.

Diese Angaben finden Sie zum Abruf auf dem Geoportal Zollernalbkreis.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

Hinweis:

Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen gibt es nur für einen eng begrenzten Personenkreis.

Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss:

Die auf dem Geoportal Zollernalbkreis gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für Informationen aus dem System wird keine Haftung übernommen.

Die Originale der Pläne können im Bauamt der Stadt Haigerloch während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Dort erhalten Sie Auskünfte über den Inhalt oder können einen Beratungstermin vereinbaren.