Information zur Datenerhebung nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Datenschutzinformation für Ihre Bewerbung
Bewerbungsverfahren bei der Stadt Haigerloch
Für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist es erforderlich, dass wir Ihre personenbezogenen Daten erheben. Im Folgenden möchten wir Sie darauf hinweisen, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren verarbeiten werden:
Stadtverwaltung
Stadt Haigerloch, Oberstadtstraße 11, 72401 Haigerloch, Telefon: 07474 697-0, E-Mail: info(at)haigerloch.de
Verantwortlicher nach Artikel 4 Nummer 7 DSGVO
Bürgermeister Heiko Lebherz
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Bendrin (Komm.ONE), Krailenshaldenstr. 44, 70469 Stuttgart, Telefon: 0711 810813363, E-Mail: datenschutz(at)haigerloch.de
Zweck der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens erhoben und verarbeitet. Dies gilt sowohl für konkrete Ausschreibungen, als auch für Initiativbewerbungen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 6 Absatz 1 DSGVO in Verbindung mit Artikel 88 Absatz 1 DSGVO in Verbindung mit § 15 Absatz 1, 3 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sowie Artikel 9 Absatz 1, 2 DSGVO in Verbindung mit § 15 Absatz 2 LDSG.
Geplante Speicherungsdauer
Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens bei uns gespeichert.
Im Falle einer Absage werden Ihre Daten so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der einschlägigen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung, einschließlich unserer Dokumentationspflichten, erforderlich ist. Die maximale Aufbewahrungsfrist beträgt dabei sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, es sei denn, Sie erklären Ihr ausdrückliches Einverständnis mit einer längeren Speicherung für eine eventuell spätere freie Stelle, dann erfolgt die Löschung spätestens nach zwei Jahren.
Uns auf dem Postweg überlassene Bewerbungsunterlagen senden wir Ihnen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zurück.
Empfänger der Daten
Empfänger Ihrer Daten bei der Stadtverwaltung Haigerloch ist, jeweils soweit für die Bearbeitung Ihrer Daten erforderlich, der Bürgermeister, die zuständigen Mitarbeiter des Haupt- und Bauamts, Sachgebiet Personal, der zuständige Vorgesetzte beziehungsweise jeweils deren Stellvertreter sowie alle Stellen, die einen rechtlich begründeten Informationsanspruch beziehungsweise ein Mitwirkungs-/Mitbestimmungsrecht haben (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Gemeinderat).
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Artikek 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Artikel 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Artikel 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen.
Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Baden-Württemberg ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, Telefon: 0711 615541-0, Fax: 0711 615541-15, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de beschweren.
Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wir weisen Sie jedoch daraufhin, dass es für das Bewerbungsverfahren erforderlich ist, Ihre persönlichen Daten bereitzustellen. Andernfalls können wir Sie in unserem Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigen. Eine vergleichbare Bewertung von Bewerbern/innen ist nur auf Grundlage der Bereitstellung von personenbezogenen Daten möglich.