Landtagswahl 2026
am 08.03.2026 von 08:00 bis 18:00 Uhr
Wer darf wählen?
Personen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz (oder gewöhnlichen Aufenthalt) in Baden-Württemberg haben,
- im Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen sind
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Bei der Landtagswahl haben ausländische Staatsangehörige kein Wahlrecht.
Änderungen seit der vergangenen Landtagswahl 2021
Seit der Landtagswahl 2021 wurde das Wahlrecht in Baden-Württemberg reformiert.
Wählerinnen und Wähler haben nun zwei Stimmen statt einer:
- Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis direkt gewählt,
- mit der Zweitstimme eine Partei über die Landesliste.
Außerdem wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt, sodass erstmals auch 16‑ und 17‑Jährige wählen dürfen.
Repräsentative Wahlstatistik
Für die repräsentative Wahlstatistik wurde vom Statistischen Landesamt der
Urnenwahlbezirk Trillfingen (06006)
ausgewählt. In diesem Wahlbezirk wird am Wahlsonntag sowohl die Stimmabgabe durchgeführt als auch im Anschluss ausgezählt.
Die Wahl findet im Rathaus Trillfingen, Nonnenhof 2, 72401 Haigerloch, statt.
vom 23. Januar 2026 bis zum 1. Juni 2026
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