Altenpflegeheim- und Gesundheitsausschuss
Der Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 11 Gemeinderäten als weiteren Mitgliedern. Für die weiteren Mitglieder wird die gleiche Anzahl stellvertretender Mitglieder bestellt, die die Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten.
Der Altenpflegeheim - und Gesundheitsausschuss berät alle Angelegenheiten in seinem Aufgabenbereich, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, vor.
Der Altenpflegeheim- und Gesundheitsausschuss ist zuständig für alle Angelegenheiten, die die Stadt als Verpächter des Altenpflegeheims, die Ärzteversorgung, Pflegedienste und die Sozialstation betreffen.