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Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan „Bioenergiezentrum Bittelbronn

- 2. Änderung und Erweiterung“- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB -

Am 20.02.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Haigerloch in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.01.2024 gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand der Gemarkung Haigerloch-Bittelbronn und wird ringsherum von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Östlich angrenzend an das Gebiet verläuft die Kreisstraße K 7120. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 1,99 ha beinhaltet die Flurstücke 2866/1 i.T. und 2866 i.T. Inzwischen wurde das Flurstück 2866 im Rahmen eines Fortführungsnachweises Nr. 2023/6 geteilt. Der abgetrennte Teil des Flurstücks mit der Nr. 2866/100 wird künftig mit dem Flurstück 2866/1 verschmolzen. Der Fortführungsnachweis wurde bereits in den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes eingearbeitet.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

Bebauungsplan Bioenergiezentrum Bittelbronn - 2. Änderung und Erweiterung in Haigerloch

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der best. Biogasanlage geschaffen werden, damit die Energiegenossenschaft langfristig auf dem Strommarkt konkurrenzfähig bleibt und den Bedarf an Strom und Wärme durch erneuerbare Energien decken kann.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 15.01.2024.
  • Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 15.01.2024.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • zeichnerischem Teil,
  • Textteil,
  • örtlichen Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 im Internet unter https://www.haigerloch.de/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(at)haigerloch.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Haigerloch, Bauamt , Oberstadtstraße 11, 72401 Haigerloch während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen Stadtverwaltung Haigerloch – Bürgerbüro-, Oberstadtstr. 15, 72401 Haigerloch, während den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros öffentlich ausgelegt.

Haigerloch, 01.03.2024

Heiko Lebherz

Bürgermeister



Punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Bioenergiezentrum Bittelbronn - 2. Änderung und Erweiterung“

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB -

Am 20.02.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Haigerloch in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf der punktuellen Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Bioenergiezentrum Bittelbronn - 2. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 15.01.2024 gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand der Gemarkung Haigerloch-Bittelbronn und wird ringsherum von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Östlich, angrenzend an das Bestandsgebiet, verläuft die Kreisstraße K 7120. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan umfasst Teile des Flurstücks 2866 bzw. 2866/1 nach Fortführungsnachweis (FN) Nr. 2023/6 und hat eine Gesamtgröße von ca. 0,33 ha.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

Punktuelle_Flaechennutzungsplanaenderung_im_Bereich_Bioenergiezentrum_Bittelbronn_-_2._Aenderung_und_Erweiterung

2. Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung

Aufgrund der abweichenden Darstellung im Flächennutzungsplan muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Bereich im gültigen Flächennutzungsplan an das Vorhaben angepasst werden. Die bestehende Biogasanlage wird bereits als Sonderbaufläche ausgewiesen und ist analog zum Bebauungsplan zu erweitern.

3. Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 15.01.2024.
  • Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 15.01.2024.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Vorentwurf der punktuellen Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Begründung inklusive Anlagen (Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan, Punktuelle Flächennutzungsplanänderung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag), wird in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 im Internet unter https://www.haigerloch.de/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

  • Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt(at)haigerloch.de übermittelt werden sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Haigerloch, Bauamt Oberstadtstraße 11, 72401 Haigerloch während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.

  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.

  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen Stadtverwaltung Haigerloch – Bürgerbüro-, Oberstadtstr. 15, 72401 Haigerloch, während den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros öffentlich ausgelegt.

Haigerloch, 01.03.2024

Heiko Lebherz

Bürgermeister

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