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Trinkwasserqualität 2020 im Stadtgebiet Haigerloch


Das Trinkwasser im Stadtgebiet Haigerloch wird von verschiedenen Versorgungsunternehmen (Zweckverbänden) geliefert, so für Bittelbronn, Gruol, Haigerloch, Hart, Owingen,

Stetten und Weildorf von der Starzel-Eyach-Wasserversorgungsgruppe und hier aus dem Wasserwerk Hirrlinger Mühlen in Rangendingen-Bietenhausen im Starzeltal.

Die Gemeinden Bad Imnau und Trillfingen werden von der Nordstetter Wasserversorgungsgruppe aus dem Wasserwerk Egelstal in Horb-Nordstetten versorgt.

Nach der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 sind die Versorger verpflichtet die Trinkwasserqualität nach den mikrobiologischen Untersuchungen sowie den chemischen Untersuchungen alljährlich bekannt zu geben und somit zu veröffentlichen und dabei auch die Aufbereitungsstoffe und ihre Konzentration in den Aufbereitungsanlagen mitzuteilen.

Die schriftlichen Untersuchungsberichte des Eurofins Institut Jäger GmbH, Tübingen, werden auszugsweise im Wortlaut wiedergegeben:

Starzel-Eyach-Wasserversorgungsgruppe (Befund vom 08.06.2020)

Mit einer ermittelten Gesamthärte von 11,5 °dH ist das Wasser gemäß „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ vom 05.03.1987 i.d.F. vom 01.02.2007 dem Härtebereich „mittel“ zuzuordnen, der den Bereich von 8,4 °dH bis 14,0 °dH abdeckt. Der überwiegende Anteil der Härte besteht aus Carbonathärte, so dass die Nichtcarbonathärte und somit der Gehalt an Neutralsalzen eine untergeordnete Rolle spielt, was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.

Hygienisch-chemisch ist das Wasser von einwandfreier Beschaffenheit, da die hierfür relevanten Parameter Ammonium, Nitrit und Phospat nicht bzw. in einer Konzentration unter dem Grenzwert festzustellen waren.

Der Nitratgehalt liegt mit 23,0 mg/l unter dem Grenzwert von 50 mg/l (Trinkwasserverordnung vom 08.01.2018). Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal 1 mg/l ebenfalls eingehalten.

Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe, die gemäß § 21 der TrinkwV 2001 (Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern) bekannt gegeben werden müssen, gilt für Hausinstallationsleitungen die folgende Tabelle.

Werkstoff PH-Wert Basekapazität bis pH 8,2 (mmol/L) Säurekapazität bis pH 4,3 (mmol/L) Calcium (mmol/L) Sauerstoff (mg/L) TOC (mg/L)
unlegierter, niedriglegierter Stahl

≥ 7

- ≥ 2

≥0,5 oder

≥ 20mg/L

≥3 -
Feuerverzinkter Stahl - ≤ 0,5 ≥ 1 - - -
Nichtrosteder Stahl 6,5 - 9,5 - - - - -
Kupfer

7,0 - 7,4

> 7,4

- - - - ≤1,5
verzinntes Kupfer 6,5 - 9,5 - - - - -

Bei Verwendung von metallischen Werkstoffen für die Hausinstallationsrohre hinsichtlich der Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit sind alle oben genannten Werkstoffe geeignet.

Korrosionsvorgänge die zu Schäden am Bauteil führen, sind nicht Gegenstand dieser Norm.

Die vorliegende Tabelle nach DIN 50930-6 gilt, wenn keine besondere Prüfung vor Ort stattgefunden hat. In besonderen Ausnahmefällen können gesonderte örtliche Prüfungen erforderlich sein. Hinsichtlich der Dimensionierung, der Betriebsweise und der Qualitätsausführung des Materials und der Arbeiten sind in der Hausinstallation zusätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, da Korrosionsvorgänge auch bei allgemeiner Eignung der Materialien nie völlig ausgeschlossen werden können.

Auch alle übrigen im Rahmen der Anlage 1, 2 und 3 der Trinkwasserverordnung durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten bzw. Beanstandungen.

Zusammenfassend wird aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse festgestellt, dass die Reinwasserprobe von der Starzel-Eyach-Wasserversorgungsgruppe vom Wasserwerk Bietenhausen nicht im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwasser gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt. Der Grenzwert Eisen wurde überschritten.

Nordstetter Wasserversorgungsgruppe (Befund vom 30.09.2020)

Mit der ermittelten Gesamthärte von 15,1 °dH ist das Wasser gemäß „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ vom 05.03.1987 i.d.F. vom 01.02.2007 dem Härtebereich
„hart“ zuzuordnen, der den Bereich von mehr als 2,5 mmol/l (≥ 14,0 °dH) abdeckt.

Der überwiegende Anteil der Härte besteht mit 14,0 ° dH aus Karbonathärte, so dass die Nichtkarbonathärte und somit der Gehalt an Neutralsalzen eine untergeordnete Rolle spielt, was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.

In hygienisch-chemischer Hinsicht ist die Wasserprobe im Rahmen der durchgeführten Untersuchung hinsichtlich des Parameters Nitrit einwandfrei, da Nitrit nicht festgestellt werden konnte.

Der Nitratgehalt liegt mit 23,0 mg/l unter dem Grenzwert von 50 mg/l (Trinkwasserverordnung vom 08.01.2018). Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal 1 mg/l ebenfalls eingehalten.

Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe, die gemäß § 21 der TrinkwV 2001 (Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern) bekannt gegeben werden müssen, gilt für Hausinstallationsleitungen nach DIN 50930-6 die folgende Tabelle.

Werkstoff PH-Wert Basekapazität bis pH 8,2 (mmol/L) Säurekapazität bis pH 4,3 (mmol/L) Calcium (mmol/L) Sauerstoff (mg/L) TOC (mg/L)
unlegierter, niedriglegierter Stahl

≥ 7

- ≥ 2

≥0,5 oder

≥ 20mg/L

≥3 -
Feuerverzinkter Stahl - ≤ 0,5 ≥ 1 - - -
Nichtrosteder Stahl 6,5 - 9,5 - - - - -
Kupfer

7,0 - 7,4

> 7,4

- - - - ≤1,5
verzinntes Kupfer 6,5 - 9,5 - - - - -

Bei Verwendung von metallischen Werkstoffen für die Hausinstallationsrohre hinsichtlich der Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit sind alle oben genannten Werkstoffe geeignet.

Korrosionsvorgänge die zu Schäden am Bauteil führen, sind nicht Gegenstand dieser Norm.

Die vorliegende Tabelle nach DIN 50930-6 gilt, wenn keine besondere Prüfung vor Ort stattgefunden hat. In besonderen Ausnahmefällen können gesonderte örtliche Prüfungen erforderlich sein. Hinsichtlich der Dimensionierung, der Betriebsweise und der Qualitätsausführung des Materials und der Arbeiten sind in der Hausinstallation zusätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, da Korrosionsvorgänge auch bei allgemeiner Eignung der Materialien nie völlig ausgeschlossen werden können.

Zusammenfassend wird aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse festgestellt, dass die Wasserprobe Felldorf / Bürgerhaus vom Zweckverband Nordstetter Wasserversorgungsgruppe im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwasser gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt.

Haigerloch, 19.04.2021

gezeichtnet stellvertretender Verbandsvorsitzender
Dr. Heinrich Götz
Bürgermeister