Dienstleistung
Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
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Bauamt
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Leiter Bauamt
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde papierhaft oder digital in Textform beantragen. Für das Gebiet der Stadt Haigerloch ist die zuständige untere Baurechtsbehörde das Landratsamt Zollernalbkreis.
Weitere Informationen und die aktuellen Formulare zur Beantragung erhalten Sie hier: https://www.zollernalbkreis.de/landratsamt/aemter++und+organisation/baurecht
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach den entsprechend geltenden Vorschriften sowie der zugehörigen Satzung der unteren Baurechtsbehörde.
Widerspruchsverfahren und Klage
- § 57 Bauvorbescheid
- § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
- § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid