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Dienstleistung

Deponie

Die Erddeponie "Lehen" in Haigerloch ist vom Landratsamt Zollernalbkreis als Erddeponie genehmigt und wird als öffentliche Einrichtungen geführt.

Für die Anlieferung und den Betrieb gilt die Deponieordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Erddeponie "Lehen" liegt an der Kreisstraße K7121 - Ortsausgang Gruol in Richtung Erlaheim.

zu den Öffnungszeiten Bedarfsdeponie "Lehen"

Grünschnitt

  • Holziger Hecken- und Baumschnitt (bis maximal 20 cm Durchmesser) wird angenommen. Kleinmengen bis 0,5 cbm sind kostenlos, größere Mengen werden mit 2,00 €/cbm abgerechnet.
  • Gewerbliche Grünschnittanlieferungen werden nicht angenommen.
  • Rasenschnitt kann beim Wertstoffzentrum Haigerloch, Madertal 16 kostenlos angeliefert werden.
  • Grüngut (Gartenabfälle, Laub, Rasenschnitt, sonstige pflanzliche Abfälle) sind über die Biotonne zu entsorgen.
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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Angeliefert werden kann auf der Deponie nur unbelasteter Bodenaushub aus dem Einzugsgebiet der Stadt Haigerloch. Bauschutt aus Gebäudeabbruch oder Umbaumaßnahmen und belasteter Erdaushub werden nicht angenommen.

Der Deponiewärter ist verpflichtet, Anlieferungen, die nicht diesen Voraussetzungen entsprechen, zurückzuweisen.
Die Entscheidung über die Einstufung des Abfalls nach Art und Menge trifft das Deponiepersonal vor Ort. Auf Antrag des Benutzers kann das Deponiepersonal das Volumen, beispielsweise bei nicht voller Beladung des Anlieferfahrzeugs, abweichend von den Tarifklassen schätzen. Der Lieferschein, auf dem das ermittelte Volumen und die Abfallart vermerkt sind, ist vom Fahrer des Anlieferungsfahrzeugs zu unterzeichnen.

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Erforderliche Unterlagen

Die schriftliche Anlieferungserklärung mit einem Lageplan für Erdaushub ist nach Deponieverordnung eine Woche vor der ersten Anlieferung auf der Deponie vorzulegen.

Grundlegende Charakterisierung

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Kosten/Leistung
  • Hecken- und Baumschnitt: 2,00 € / cbm
  • Erdaushub: 9,50 € / cbm

Die Anlieferung wird in der Regel in Tarife eingeteilt, siehe Benutzungsordnung der Deponie Lehen §9.

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Sonstiges

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nur noch in Ausnahmefällen möglich! Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt, Abfallwirtschaftsamt: Abfallberatung, Telefon: 07433/92 -1371, -1381, -1854, E-Mail: abfall(at)zollernalbkreis.de

Achtung: Witterungsbedingt kann es wegen Unbefahrbarkeit zu einer kurzfristigen Schließung der Deponie kommen.

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Satzung