Dienstleistung
Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
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Ortschaftsverwaltung Stetten
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Bürgerbüro und Standesbeamtin
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Ortschaftsverwaltung Bittelbronn
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Ortschaftsverwaltung Bad Imnau
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Ortschaftsverwaltung Trillfingen
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Bürgerbüro
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Ortschaftsverwaltung Gruol
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Ortschaftsverwaltung Hart
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Ortschaftsverwaltung Weildorf
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- PDF-Formular zum Ausdrucken, nicht barrierefrei Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht zur An-/Ummeldung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz
Sie ziehen innerhalb von Haigerloch um.
Um sich umzumelden, müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
- Personalausweis und Reisepass
- Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Die Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird gleichzeitig mit der Ummeldung aktualisiert.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung legen Sie der Meldebehörde vor.
Sie erhalten eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person