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Backgebühren

vom 22.03.1994zuletzt geändert am 16.12.2003

geändert durch Satzung vom 01.01.2002, 16.12.2003

Die Stadt Haigerloch betreibt in Trillfingen, Gruol, Hart, Bittelbronn und Weildorf Gemeindebackhäuser.

  • Ab dem - 01.01.2004 erhebt die Stadt Backgebühren pro Laib/Blech in Höhe von 0,90 €
  • 01.01.2005 erhebt die Stadt Backgebühren pro Laib/Blech in Höhe von 1,00 €

Zusätzlich erhält der Bäcker einen Grundlohn. Die Anpassung des Grundlohns an die jährliche Einkommensteigerung erfolgt aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom 06.10.1981.

Ausgefertigt:

Haigerloch, den 22.03.1994

gezeichnet Trojan Bürgermeister