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Sachgebiet

Gemeinsamer Gutachterausschuss Hohenzollern

Die Städte und Gemeinden sind gemäß § 192 Baugesetzbuch verpflichtet, selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen.

Seit dem 01.01.2021 bilden die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Haigerloch, Hechingen, Jungingen und Rangendingen den „Gemeinsamen Gutachterausschuss Hohenzollern“.

Die Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschuss Hohenzollern sind:

  • Führung einer Kaufpreissammlung
  • Erstellung von Gutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Festlegung der Bodenrichtwerte

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