Verwaltungsgebührenverzeichnis
vom 23.01.2023
I. Gebühren, festgesetzt durch die Gemeinde
1. Auskünfte
Auskünfte aus dem Gewerberegister 5,00 €
Auskünfte aus dem Melderegister:
- einfache Auskunft ( § 32 Absatz 1 Meldegesetz ) 5,00 €
- erweiterte Auskunft ( § 32 Absatz 2 Meldegesetz ) 10,00 €
2. Bauordnungsrecht
Bestätigung des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ( § 53 Absatz 3 Nummer 1 Landesbauordnung ):
0,5 vom Tausend der Baukosten beziehungsweise Abbruchkosten; mindestens 25,00 €
Mitteilung nach § 53 Absatz 4 Landesbauordnung
je nach Bearbeitungsaufwand ein Zuschlag von 10-50 vom Hundert
Benachrichtigung der Angrenzer im Kenntnisgabeverfahren (§ 55 Landesbauordnung)
5,00 € je zu benachrichtigendem Angrenzer
3. amtliche Beglaubigungen
1,50 €
4. Bescheinigungen
Meldebescheinigung
5,00 €
5. Ausstellung einer Urnenanforderung
12,50 €
6. Fundsachen
Aufbewahrung einschließlich Aushändigung von Sachen an den Verlierer, Eigentümer oder Finder
- bei Sachen bis zu 125,00 € 2,50 €
- bei Sachen über 125,00 € 5,00 €
- bei Tieren 10,00 € zuzüglich der Unterbringungskosten
7. Kirchenaustritte
25,00 €
8. Fotokopien
- bei einem Format bis zu DIN A4, je Kopie 0,50 €
- bei einem größeren Format, je Kopie 1,00 €
9. Fax
innerhalb der Bundesrepublik
- für die erste Seite 2,50 €
- für alle weiteren Seiten 1,50 €
innerhalb Europa
- für die erste Seite 5,00 €
- für alle weiteren Seiten 3,00 €
außerhalb Europa
- für die erste Seite 10,00 €
- für alle weiteren Seiten 6,00 €
II. Rahmengebühren, festgesetzt durch Land/Bund:
1. Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung (Landesgebührengesetz) 16,00 €
2. Gaststättenrechtliche Gestattung (Landesgebührengesetz)
Bewirtungsfläche, 1. Tag
- bis 350 qm 25,00 €
- über 350-750 qm 35,00 €
- über 750 qm 45,00 €
- Zuschlag für den 2. bis 4. Tag (pro Tag) 10,00 €
3. Sperrzeitverkürzungen (Landesgebührengesetz)
- für 1 Stunde 25,00 €
- für jede weitere Stunde 10,00 €
III. Festgebühren, festgesetzt durch Land/Bund:
1. Pässe und Personalausweise (Passgebührenverordnung)
Reisepass
- unter 24 Jahre alt (6 Jahre gültig) 37,50 €
- über 24 Jahre alt (10 Jahre gültig) 70,00 €
- vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €
- Express-Reisepass unter 24 Jahre alt (6 Jahre gültig) 69,50 €
- Express-Reisepass über 24 Jahre alt (10 Jahre gültig) 102,00 €
Personalausweise
- unter 24 Jahre alt (6 Jahre gültig) 22,80 €
- über 24 Jahre alt (10 Jahre gültig) 37,00 €
- vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion/Ändern der PIN 6,00 €
2. Fischereischein (Landesgebührengesetz)
- Fischereischein (Erstausstellung auf 1 Jahr) einschließlich Fischereiabgabe 8,00 € 18,20 €
- Fischereischein (Erstausstellung auf 5 Jahre) einschließlich Fischereiabgabe 40,00 € 60,40 €
- Fischereischein (Erstausstellung auf 10 Jahre) einschließlich Fischereiabgabe 80,00 € 100,40 €
- Fischereischein (Verlängerung auf 5 Jahre) einschließlich Fischereiabgabe 40,00 € 50,00 €
- Fischereischein (Verlängerung auf 10 Jahre) einschließlich Fischereiabgabe 80,00 € 90,00 €
- Jugendfischereischein 5,10 €
- Ersatzschein 2,50 €
3. Standesamt
Die Gebühren werden nach § 68 I und II der Personenstandsverordnung (PStV) erhoben. Für Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten wird eine Gebühr erhoben von 110,00 €
4. Führerscheinantrag (GebTSt)
auf Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis 5,10 €
5. Führungszeugnis (Anlage zur Justitzverwaltungskostenordnung)
13,00 EUR davon abzuführen an den Bund: 7,80 €
6. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Anlage zur Justizverwaltungskostenordnung
13,00 EUR davon abzuführen an den Bund: 8,12 €