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Verwaltungsgebührenverzeichnis

vom 23.01.2023

I. Gebühren, festgesetzt durch die Gemeinde

1. Auskünfte

Auskünfte aus dem Gewerberegister 5,00 €

Auskünfte aus dem Melderegister:

  • einfache Auskunft ( § 32 Absatz 1 Meldegesetz ) 5,00 €
  • erweiterte Auskunft ( § 32 Absatz 2 Meldegesetz ) 10,00 €

2. Bauordnungsrecht

Bestätigung des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ( § 53 Absatz 3 Nummer 1 Landesbauordnung ):
0,5 vom Tausend der Baukosten beziehungsweise Abbruchkosten; mindestens 25,00 €

Mitteilung nach § 53 Absatz 4 Landesbauordnung
je nach Bearbeitungsaufwand ein Zuschlag von 10-50 vom Hundert

Benachrichtigung der Angrenzer im Kenntnisgabeverfahren (§ 55 Landesbauordnung)
5,00 € je zu benachrichtigendem Angrenzer

3. amtliche Beglaubigungen

1,50 €

4. Bescheinigungen
Meldebescheinigung

5,00 €

5. Ausstellung einer Urnenanforderung

12,50 €

6. Fundsachen

Aufbewahrung einschließlich Aushändigung von Sachen an den Verlierer, Eigentümer oder Finder

  • bei Sachen bis zu 125,00 € 2,50 €
  • bei Sachen über 125,00 € 5,00 €
  • bei Tieren 10,00 € zuzüglich der Unterbringungskosten

7. Kirchenaustritte

25,00 €

8. Fotokopien

  • bei einem Format bis zu DIN A4, je Kopie 0,50 €
  • bei einem größeren Format, je Kopie 1,00 €

9. Fax

innerhalb der Bundesrepublik

  • für die erste Seite 2,50 €
  • für alle weiteren Seiten 1,50 €

innerhalb Europa

  • für die erste Seite 5,00 €
  • für alle weiteren Seiten 3,00 €

außerhalb Europa

  • für die erste Seite 10,00 €
  • für alle weiteren Seiten 6,00 €

II. Rahmengebühren, festgesetzt durch Land/Bund:

1. Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung (Landesgebührengesetz) 16,00 €

2. Gaststättenrechtliche Gestattung (Landesgebührengesetz)

Bewirtungsfläche, 1. Tag

  • bis 350 qm 25,00 €
  • über 350-750 qm 35,00 €
  • über 750 qm 45,00 €
  • Zuschlag für den 2. bis 4. Tag (pro Tag) 10,00 €

3. Sperrzeitverkürzungen (Landesgebührengesetz)

  • für 1 Stunde 25,00 €
  • für jede weitere Stunde 10,00 €

III. Festgebühren, festgesetzt durch Land/Bund:

1.  Pässe und Personalausweise (Passgebührenverordnung)

Reisepass

  • unter 24 Jahre alt (6 Jahre gültig) 37,50 €
  • über 24 Jahre alt (10 Jahre gültig) 70,00 €
  • vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €
  • Express-Reisepass unter 24 Jahre alt (6 Jahre gültig) 69,50 €
  • Express-Reisepass über 24 Jahre alt (10 Jahre gültig) 102,00 €

Personalausweise

  • unter 24 Jahre alt (6 Jahre gültig) 22,80 €
  • über 24 Jahre alt (10 Jahre gültig) 37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis 10,00 €
  • Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion/Ändern der PIN 6,00 €

2. Fischereischein (Landesgebührengesetz)

  • Fischereischein (Erstausstellung auf 1 Jahr) einschließlich Fischereiabgabe 8,00 € 18,20 €
  • Fischereischein (Erstausstellung auf 5 Jahre) einschließlich Fischereiabgabe 40,00 € 60,40 €
  • Fischereischein (Erstausstellung auf 10 Jahre) einschließlich Fischereiabgabe 80,00 € 100,40 €
  • Fischereischein (Verlängerung auf 5 Jahre) einschließlich Fischereiabgabe 40,00 € 50,00 €
  • Fischereischein (Verlängerung auf 10 Jahre) einschließlich Fischereiabgabe 80,00 € 90,00 €
  • Jugendfischereischein 5,10 €
  • Ersatzschein 2,50 €

3. Standesamt

Die Gebühren werden nach § 68 I und II der Personenstandsverordnung (PStV) erhoben. Für Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten wird eine Gebühr erhoben von 110,00 €

4. Führerscheinantrag (GebTSt)

auf Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis 5,10 €

5. Führungszeugnis (Anlage zur Justitzverwaltungskostenordnung)

13,00 EUR davon abzuführen an den Bund: 7,80 €

6. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Anlage zur Justizverwaltungskostenordnung

13,00 EUR davon abzuführen an den Bund: 8,12 €