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Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

vom 13.12.1994zuletzt geändert am 15.11.2005

geändert durch Satzung vom 20.11.2001 und 15.11.2005

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Stadt Haigerloch am 13.12.1994 folgende Betriebssatzung beschlossen:

§ 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs

(1) Die Wasserversorgung der Stadt Haigerloch wird unter der Bezeichnung "Wasserversorgung der Stadt Haigerloch" als Eigenbetrieb geführt.

(2) Der Eigenbetrieb versorgt das Stadtgebiet mit Wasser. Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden/Städte ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Stadtgebiets mit Wasser beliefern.

(3) Der Eigenbetrieb betreibt alle diesen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte.

(4) Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne.

§ 2 Zuständigkeiten

(1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuß gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einem beschließenden Betriebsausschuß obliegen.

§ 3 Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 1.073.712,95 € festgesetzt.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt:

Haigerloch, den 21.03.1995

gezeichnet Trojan Bürgermeister