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Benutzungsordnung für die Grillplätze Auenloch und Brünnele, Haigerloch

vom 07.04.2011

1. Die Stadt Haigerloch überlässt Vereinen, Gruppen und Privatpersonen auf Antrag kostenfrei die gemeindeeigenen Grillplätze Auenloch und Brünnele, Markung Haigerloch.

2. Ein Antrag zur Überlassung des Platzes ist vorher beim städtischen Kulturbüro zu stellen. Dabei ist eine verantwortliche Person zu benennen und eine Kaution von 100,00 € zu hinterlegen.

3. Der Grillplatz und dessen Einrichtungen sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Haigerloch übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Benutzern oder Besuchern entstehen.

4. Eine Musikbeschallung mit elektronisch verstärkter Musik ist nicht gestattet.

5. Der am Rande des Grillplatzes verlaufende Weg ist frei zu halten und darf nicht beparkt werden.

6. Die Benutzer haften für etwaige Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch sie verursacht werden. Falls Nachreinigungen notwendig sind oder Beschädigungen entstehen, sind die Kosten hierfür von den Benutzern zu tragen.

7. Der Grillplatz ist am Folgetag bis 12:00 Uhr gereinigt zu übergeben. Abfälle haben die Benutzer selbst zu entsorgen.

Ausgefertigt:

Haigerloch, den 7. April 2011

gezeichnet Doktor Heinrich Götz Bürgermeister