Backgebühren
vom 22.03.1994zuletzt geändert am 16.12.2003
geändert durch Satzung vom 01.01.2002, 16.12.2003
Die Stadt Haigerloch betreibt in Trillfingen, Gruol, Hart, Bittelbronn und Weildorf Gemeindebackhäuser.
- Ab dem - 01.01.2004 erhebt die Stadt Backgebühren pro Laib/Blech in Höhe von 0,90 €
- 01.01.2005 erhebt die Stadt Backgebühren pro Laib/Blech in Höhe von 1,00 €
Zusätzlich erhält der Bäcker einen Grundlohn. Die Anpassung des Grundlohns an die jährliche Einkommensteigerung erfolgt aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom 06.10.1981.
Ausgefertigt:
Haigerloch, den 22.03.1994
gezeichnet Trojan Bürgermeister