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Dienstleistung

Wohnraumförderung

Das Land Baden-Württemberg stellt für die soziale Wohnraumförderung und für Energieeinsparmaßnahmen bei Altbauten Gelder zur Verfügung. Hinweise zu den Förderungsvoraussetzungen im Einzelnen und die derzeit gültigen Zinssätze erhalten Sie bei der L-Bank.

Im Rahmen des Landeswohnungsbauprogramms wird unter bestimmten Voraussetzungen der Neubau und der Erwerb von Wohnraum gefördert. In der Regel geschieht dies durch zinsverbilligte Darlehen der L-Bank (Landeskreditbank bzw. LAKRA). Nähere Informationen zum aktuellen Wohnungsbauprogramm sind im Ordungsamt der Stadt Haigerloch erhältlich.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Infos zu Anträgen auf Zuschuss für die Errichtung von Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen erhalten sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn.

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Frist/Dauer

Nach wie vor dürfen nur solche Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind, bzw. bei denen noch kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

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Zugehörigkeit zu