Dienstleistung
Wohnraumförderung
Das Land Baden-Württemberg stellt für die soziale Wohnraumförderung und für Energieeinsparmaßnahmen bei Altbauten Gelder zur Verfügung. Hinweise zu den Förderungsvoraussetzungen im Einzelnen und die derzeit gültigen Zinssätze erhalten Sie bei der L-Bank.
Im Rahmen des Landeswohnungsbauprogramms wird unter bestimmten Voraussetzungen der Neubau und der Erwerb von Wohnraum gefördert. In der Regel geschieht dies durch zinsverbilligte Darlehen der L-Bank (Landeskreditbank bzw. LAKRA). Nähere Informationen zum aktuellen Wohnungsbauprogramm sind im Ordungsamt der Stadt Haigerloch erhältlich.
Infos zu Anträgen auf Zuschuss für die Errichtung von Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen erhalten sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn.
Nach wie vor dürfen nur solche Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind, bzw. bei denen noch kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.