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Dienstleistung

Urkunden

Personenstandsurkunden
Beim Standesamt können verschiedene Urkunden/Bescheinigungen angefordert werden:
-Geburtsurkunden, Auszüge aus dem Geburtseintrag (mehrsprachige Urkunde) und Auskünfte über die Geburtszeit erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
-Sterbeurkunden und Auszüge aus dem Sterbeeintrag (mehrsprachige Urkunde) erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeortes.
-Eheurkunden und Auszüge aus dem Heiratseintrag (mehrsprachige Urkunde) erhalten Sie beim Standesamt des Heiratsortes.
-Beglaubigte Abschriften aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch der Ehe erhalten Sie in der Regel beim Standesamt des Heiratsortes. (Seit dem 24. Februar 2007 gilt, dass die Familienbücher beim Heiratsstandesamt geführt werden. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2013 sind die Familienbücher vom bisherigen Standesamt an das Heiratsstandesamt abzugeben. Wo sich das Familienbuch befindet, erfahren Sie entweder beim bisherigen Standesamt oder beim Heiratsstandesamt. Ab 1.Januar 2009 werden die Familienbücher nur bezüglich der Daten der Ehepartner fortgeführt, nicht aber die Daten der aufgeführten Kinder der Ehe.)

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf


Urkunde bestellen:
Sie können alle Urkunden telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beantragen. Die Urkunde erhalten Sie auf dem Postweg (Dauer: ca. 1 Woche). Natürlich können Sie die Urkunden auch persönlich zu den Öffnungszeiten abholen (bitte Ausweis nicht vergessen).



Eine Urkunde kann nur von der/den betroffenen Person(en) selbst, sowie von Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren oder Abkömmlingen angefordert werden, es sei denn, ein rechtliches Interesse kann geltend gemacht werden. Bei Urkunden aus dem Geburten- oder Sterberegister reicht ein berechtigtes Interesse aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.

Gehören Sie nicht zu diesen Personenkreisen, handeln aber z.B. im Auftrag, so wird die Urkunde direkt an die Person, für die eine Urkunde beantragt wird, gesandt bzw. kann von dieser abgeholt werden.

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Kosten/Leistung

-10,00 € für Auskünfte über die Geburtsuhrzeit.
-20,00 € für beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch und für alle anderen Urkunden.

Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit der Urkunde. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden.

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Zugehörigkeit zu
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