Dienstleistung
Abbruch von Gebäuden
Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen und teilweise auch Nutzungsänderungen in Gebäuden bedürfen in der Regel der Baugenehmigung.
Der Antrag auf eine Abbruchgenehmigung ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen und wird von dort an die untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Zollernalbkreis weitergeleitet.
Wird das Abbruchvorhaben von einem Fachunternehmer durchgeführt, kann der Abbruchantrag auch im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch die Gemeinde.
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Bauamt
Bauwillige und interessierte Personen sowie Architekten können Fragen zum und um das Bauen mit den Sachbearbeitern der Stadtverwaltung besprechen. In besonderen Fällen kann auch ein Vororttermin mit den Vertretern des Kreisbauamts vereinbart werden.
Gerade bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von bestehenden Bauvorschriften kann hier das Vorgehen schon vor Einreichung des eigentlichen Baugesuches besprochen werden. Damit kann Arbeit und auch Zeit eingespart werden.
Vor Beginn der Arbeiten ist ein Abbruchantrag bei der Stadtverwaltung Haigerloch einzureichen.
Beim Baugenehmigungsverfahren werden die Gebühren vom Landratsamt Zollernalbkreis festgesetzt.
Im Kenntnisgabeverfahren werden die Gebühren durch die Stadt erhoben.