Icon der Stadt Haigerloch

Dienstleistung

Abbruch von Gebäuden

Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen und teilweise auch Nutzungsänderungen in Gebäuden bedürfen in der Regel der Baugenehmigung.

Der Antrag auf eine Abbruchgenehmigung ist papierhaft oder digital in Textform bei der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis einzureichen.


Wird das Abbruchvorhaben von einem Fachunternehmer durchgeführt, kann der Abbruchantrag auch im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch die untere Baurechtsbehörde.

^
Mitarbeiter
^
Verfahrensablauf

Bauwillige und interessierte Personen sowie Architekten können Fragen zum und um das Bauen mit den Sachbearbeitern der unteren Baurechtsbehörde beim Landratsamt Zollernalbkreis oder der Stadtverwaltung besprechen. In besonderen Fällen kann auch ein Vororttermin mit den Vertretern der unteren Baurechtsbehörde vereinbart werden.

Gerade bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von bestehenden Bauvorschriften kann hier das Vorgehen schon vor Einreichung des eigentlichen Baugesuches besprochen werden. Damit kann Arbeit und auch Zeit eingespart werden.

^
Frist/Dauer

Vor Beginn der Arbeiten ist ein Abbruchantrag papierhaft oder digital in Textform bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen.

^
Kosten/Leistung

Beim Baugenehmigungsverfahren sowie im Kenntnisgabeverfahren werden die Gebühren vom Landratsamt Zollernalbkreis festgesetzt.