Dienstleistung
Bodenrichtwert
Die aktuellen Bodenrichtwerte werden vom Gemeinsamen Gutachteraussschuss Hohenzollern veröffentlicht.
Bodenrichtwertkarten des alten Gutachterausschusses der Stadt Haigerloch (31.12.2020 aufgelöst) zu den Stichtagen 31.12.2018, 31.12.2016 und 31.12.2014:
31.12.2018 | 31.12.2016 | 31.12.2014 |
Bad Imnau | Bad Imnau | Bad Imnau |
Bittelbronn | Bittelbronn | Bittelbronn |
Gruol | Gruol | Gruol |
Haigerloch | Haigerloch | Haigerloch |
Hart | Hart | Hart |
Owingen | Owingen | Owingen |
Stetten | Stetten | Stetten |
Trillfingen | Trillfingen | Trillfingen |
Weildorf | Weildorf | Weildorf |
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Die Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sind für alle Gemarkungen einheitlich festgestellt und ohne Aufwuchs angegeben. Auskünfte über den Wert des Baumbestandes bei Waldgrundstücken erteilen die staatlichen Forstämter.
Bodenrichtwerte begründen keine Ansprüche und haben keine bindende Wirkung.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – beispielsweise Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt u.a. – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Antragsberechtigte nach § 193 BauGB können bei Bedarf ein gebührenpflichtiges Gutachten des Gutachterausschusses über den Verkehrswert beantragen.