Dienstleistung
Kleineinleiter
Wenn ein bebautes Grundstück nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist und dort ungeklärt Abwasser in die Umwelt eingeleitet wird, müssen die Bewohner eine Kleineinleiterabgabe bezahlen.
Anträge auf Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage richten Sie bitte an das Bauamt.
Die jährliche Abgabe beträgt 25,00 € pro Person.