Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis
Die Bearbeitung und Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt durch die Ausländerbehörde des Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.zollernalbkreis.de/landratsamt/aemter++und+organisation/gemeinsame+auslaenderbehoerde
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Ortschaftsverwaltung Stetten
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Bürgerbüro und Standesbeamtin
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Ortschaftsverwaltung Bittelbronn
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Ortschaftsverwaltung Bad Imnau
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Ortschaftsverwaltung Trillfingen
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Ortschaftsverwaltung Gruol
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Ortschaftsverwaltung Hart
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Ortschaftsverwaltung Weildorf
Beim Bürgerbüro oder den jeweiligen Ortschaftsverwaltungen können Anträge abgeholt und nach dem Ausfüllen wieder abgegeben werden.
Die Erlaubnis wird vom Ausländeramt beim Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen erteilt.
Das jeweilige Dokument kann nach postalischer Benachrichtigung im Bürgerbüro Haigerloch abgeholt werden.
- Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen