Dienstleistungen A-Z
Hundesteuer
Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde, die über drei Monate alt sind, müssen bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Hundemarke, die Sie für jedes Steuerjahr neu erhalten, sollte Ihr Hund am Halsband tragen.
- Anmeldung (bei Steuerbefreiung Bescheinigung beilegen)
- Abmeldung (Steuermarke und tierärztliche Bescheinigung beileg
Schicken Sie das unten angeführte Formular ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung/Ortschaftsverwaltung.
Die Steuersätze finden Sie im §5 der Hundesteuersatzung.