Dienstleistungen A-Z
Aufenthaltsbescheinigung
Die zuständige Meldebehörde ist die jeweilige Ortschaftsverwaltung und das Bürgerbüro.
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Ortschaftsverwaltung Stetten
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Ortschaftsverwaltung Hart
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Ortschaftsverwaltung Bittelbronn
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Bürgerbüro, Standesbeamtin
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Bürgerbüro
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Ortschaftsverwaltung Trillfingen
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Ortschaftsverwaltung Gruol
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Ortschaftsverwaltung Owingen
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Ortschaftsverwaltung Bad Imnau
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Ortschaftsverwaltung Weildorf
Eine Aufenthaltsbescheinigungen oder eine Meldebestätigung dient zum Nachweis, dass jemand unter der angegebenen Adresse auch gemeldet ist. Beide ähneln einander.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Daten, wie z. B. Familienstand oder Konfession. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Die Gebühr beträgt 5,00 €.