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"Beiträge" werden im Gegensatz zur "Gebühr" grundsätzlich nur einmal fällig, wenn z.B. ein Grundstück an die öffentliche Abwasser- oder Wasserversorgung angeschlossen werden kann.
Sie werden erhoben zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der jeweiligen Anlagen.
Der nicht durch Beiträge gedeckte Aufwand wird über Gebühren finanziert.