Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Eigentümer, entsprechend Berechtigte, Behörden und Gerichte können bei der Geschäftsstelle des ehrenamtlich tätigen Gutachterausschusses einen schriftlichen
Antrag zur Ermittlung der Grundstücksverkehrswertes stellen.
Die Gebühren richten sich nach der
Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Haigerloch.
Von den Notaren erhält die Geschäftsstelle Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossener Kaufverträge. Diese werden anonymisiert in einer elektronischen Kaufpreissammlung verarbeitet und bilden die Grundlage für die veröffentlichten
Bodenrichtwerte und
Bodenrichtwertkarten.