Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen, muss ein Wasserbeitrag gezahlt werden.
Der Wasserversorgungsbeitrag wird zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen erhoben.
Die Höhe des als Einmalbetrag anfallenden Wasserversorgungsbeitrags richtet sich nach der Wasserversorgungssatzung der Stadt Haigerloch.