Der Erschließungsbeitrag wird zur Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der Erschließungsanlagen (u.a. Straßen, Wege, Plätze...) erhoben.
Die Höhe des als Einmalbetrag anfallenden Erschließungsbeitrags richtet sich nach den Vorschriften des Komunalabgabengesetzes (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Haigerloch.