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Hygienekonzept für die Badesaison 2022 der Lehrschwimmbecken in Bad Imnau und Haigerloch 

in Zeiten der Corona-Pandemie (Ergänzung der Haus- und Badeordnung)

Liebe Gäste und Nutzer der Haigerlocher Bäder,

auch in dieser Hallenbad-Saison ist in Zeiten der Corona-Pandemie bislang kein regulärer Badebetrieb möglich. Der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität. Für Ihren Besuch in unseren Lehrschwimmbädern gelten deshalb besondere Regelungen. Diese Regelungen dienen dem Schutz Ihrer Gesundheit und der unserer Mitarbeiter/innen und damit der Vermeidung von Infektionen bzw. von Infektionsketten.

Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

  • Übernehmen Sie Eigenverantwortung
  • 3 G +: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit negativem Schnell- oder PCR Test. Kontrolle des Nachweises vor Ort
  • Halten Sie sich an die Maskenpflicht. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder
  • Personen mit Symptomen einer Corona-Infektion, wie Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen oder mit einer bekannten/nachgewiesenen Corona-Infektion oder einem Verdacht darauf dürfen das Bad nicht betreten
  • Husten und niesen Sie möglichst immer in ein Taschentuch oder die Armbeuge
  • Halten Sie 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Dies gilt auch in den Badebecken. Beachten Sie insbesondere auch die Abstandsmarkierungen
  • Schränken Sie Ihre Kontakte ein und vermeiden Sie Gruppenansammlungen im gesamten Badbereich. Verzichten Sie auf Körperkontakt bei der Begrüßung
  • Unmittelbar nach dem Betreten des Bades sind die Hände an der vorhandenen Hygienestation zu desinfizieren

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir trotz aller Bemühungen nicht ausschließen können, dass sich Badegäste mit dem Coronavirus infizieren.

Nachweis 3 G entsprechend der Corona-Verordnung: Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit negativem Schnell- oder PCR Test.

  • Geimpft/Geboostert: erforderliche Anzahl an Impfungen für eine vollständige Schutzimpfung und letzte Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück
  • Genesen: Nachweis einer vorherigen Infektion durch eine Testung. Der Test muss mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen
  • Getestet: Negativtest, nicht älter als 24 Stunden
  • ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Schüler/innen, die einen Nachweis der Schule haben, ausgenommen sind Ferienzeiten, hier ist ein Negativtest vorzulegen

Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:

  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Nach derzeitigem Wissensstand werden Viren nicht über das Badewasser übertragen. Damit ist aktuell davon auszugehen, dass durch das Badewasser kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Eine Garantie kann jedoch nicht gegeben werden. Deshalb werden wir selbstverständlich alle uns möglichen Maßnahmen umsetzen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus für unsere Badegäste so gering wie möglich zu halten. Hierfür ist es aber auch zwingend erforderlich, dass Sie Ihrer Eigenverantwortung zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Badegäste durch die Einhaltung der Regelungen unaufgefordert nachkommen.

Bitte beachten Sie während Ihres Besuchs:

  • Nach dem Betreten des Bades müssen die Hände an der Hygienestation desinfiziert werden
  • Dusch-, Umkleide und WC-Bereiche dürfen nur bis zu der jeweils vorgegebenen maximalen Anzahl von Personen betreten werden. Beachten Sie die Ausschilderungen. Bitte halten Sie sich nicht länger als erforderlich in den Räumen auf
  • Vermeiden Sie enge Begegnungen und nutzen Sie Möglichkeiten zum Ausweichen
  • Beachten Sie die im Bad angebrachte Beschilderung.
  • Nach der Nutzung der Bäder durch Vereine/Gruppierungen/Einrichtungen etc. sind die Handkontaktflächen und Handläufe, insbesondere an Beckenleitern zu reinigen. Hierfür wird im „Trainer-/Aufsichts-/Personalbüro“ Flächendesinfektionsmittel mit Einmalhandtüchern und Müllbehältnis bereitgestellt

Sollten die Regeln durch einzelne Gäste nicht eingehalten werden, kann der Gast durch das Bäderpersonal aus dem Bad verwiesen werden. Sollte es im Allgemeinen Probleme bei der Einhaltung der Regelungen geben, können einzelne Bereiche gesperrt werden.

Für die Nutzung der Bäder durch die Schulen gelten gemäß Verordnung gesonderte Regelungen, unter anderem:

  • Es erfolgt stets eine getrennte Benutzung für schulische und nicht-schulische Zwecke
  • Zwischen schulischer und nicht-schulischer Nutzung wird gereinigt

Externe Nutzer, wie Vereinen etc. haben ein eigenes Hygienekonzept aufzustellen, das die individuellen Trainings- und Kursangebote berücksichtigt.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen und Ihre Mithilfe bei deren Umsetzung und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in unseren Bädern.

Ihre Stadtverwaltung Haigerloch