Nachricht
Das Bauamt informiert
09.12.2024
Fahrzeugverkehr mit Gegenverkehr ist im Bauabschnitt er Stützwand möglich. Ebenso kann die Verbindung von der Unterstadt zur Oberstadt in der bekannten Einbahnregelung der Oberstadtstraße genutzt werden.
Der neue Gehweg bei der Stützwand ist noch gesperrt. Die Fußgänger können den Gehweg ab Annakirche bis zum Römerturm auf der Seite der Wohn-u. Geschäftsbebauung nutzen. Die Baustellenampel für Fußgänger bleibt erhalten.
Für die restlichen Bauarbeiten am Gehweg der Stützwand ist im Frühjahr nochmals eine halbseitige Sperrung notwendig.