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Dienstleistung

Todesfall anzeigen

Der Tod einer Person muss dem Standesbeamten spätestens am nächsten Werktag mitgeteilt werden.
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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

das Standesamt des Sterbeortes

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Voraussetzungen

Eine Person ist gestorben.

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Verfahrensablauf

Den Sterbefall müssen Sie persönlich anzeigen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.

Haben Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, zeigt dieses den Sterbefall für Sie an.

Hinweis: Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Tod bescheinigen. Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, benachrichtigt er oder sie die Staatsanwaltschaft. In diesem Fall zeigt die Ermittlungsbehörde den Sterbefall beim Standesamt an.

Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterberegister ein und stellt die Sterbeurkunde aus.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person
  • ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag
  • Personalausweis mit aktueller letzter Anschrift oder Reisepass und erweiterte Meldebescheinigung der verstorbenen Person (als Nachweis über den letzten Wohnsitz). In manchen Gemeinden benötigt das Standesamt keine erweiterte Meldebescheinigung, da es die Daten selbst beim Melderegister abfragen kann (Hinweis: Eine Abfrage des Melderegisters durch das Standesamt ist gebührenpflichtig).
  • wenn die verstorbene Person noch nicht in den Personenstandsregistern des bearbeitenden Standesamts geführt wird: Personenstandsurkunden der verstorbenen Person:
    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und, wenn nötig, Nachweis über die Auflösung
    • wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand: Geburtsurkunde

Hinweis: In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Übersetzungen ausländischer Urkunden.

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Frist/Dauer

spätestens am dritten Werktag, der auf den Tod folgt

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Kosten/Leistung
  • für die Anzeige des Sterbefalls und Beurkundung im Sterbebuch: keine
  • für Sterbeurkunden für bestimmte aufgrund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehene Zwecke (zum Beispiel in der Sozialversicherung oder im Kindergeldrecht): keine
  • für zusätzliche Sterbeurkunden oder mehrsprachige Sterbeurkunden (zum Beispiel für die Überführung der Leiche ins Ausland): jeweils EUR 20,00
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Sonstiges

Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Tod bescheinigen. Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, benachrichtigt er oder sie die Staatsanwaltschaft. In diesem Fall zeigt die Ermittlungsbehörde den Sterbefall beim Standesamt an.

Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen.
Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
Bestattungen auf den Friedhöfen der Stadt Haigerloch werden von Bestattungen Brobeil, Sulzer Str. 9, 72351 Geislingen-Binsdorf, Tel.: 07428/8668 oder 07431/4475 durchgeführt.
Dieser Bestatter ist für alle Ortsteile zuständig.
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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