Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Bioenergiezentrum Bittelbronn - 2. Änderung und Erweiterung“- Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB –
Am 26.11.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Haigerloch in seiner öffentlichen Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den geänderten Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11.11.2024 gebilligt und die erneute, verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die aktuelle BundesImmissionsschutzverordnung (BImSchV) legt inzwischen striktere Anforderungen für Biogasanlagen fest, insbesondere hinsichtlich der Gasspeicher. Die Vorschrift sieht vor, dass Gasspeicher über feste Schutzhüllen verfügen müssen, um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Anlagen zu erhöhen. Diese Schutzhüllen minimieren das Risiko von Gasleckagen und damit die potenziellen Gefahren für die Umwelt und die umliegenden Bereiche. Bislang wurde seitens der Baurechtsbehörde als Gebäudemaximalhöhe (GHmax) der Beckenrand der Gasspeicher herangezogen und auf dieser Grundlage die Höhenfestsetzung im rechtskräftigen BBP getroffen. Aufgrund der o.g. Änderung sind nun allerdings die festen Schutzhüllen bei der Ermittlung der Gebäudehöhen heranzuziehen, weshalb die Festsetzungen im Rechtsplan entsprechend angepasst werden müssen. Als Bezugshöhe für die festgesetzten Gebäudehöhen wird bislang das bestehende Gelände vorgegeben. Da das ehem. Bestandsgelände inzwischen modelliert ist und dieses als Bezugspunkt nicht mehr herangezogen werden kann, wird für eine ausreichende Bestimmtheit außerdem ein Bezugspunkt in Meter über Normal Null festgesetzt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde daher in folgenden Punkten geändert oder ergänzt:
Höhe baulicher Anlagen:
- Im Bereich SO I gilt: Als unterer Bezugspunkt zur Berechnung der maximalen Höhe der Anlagen gilt der tiefste talseitige Schnittpunkt des Anlageteils mit dem gewachsenen Gelände.
- Im Bereich SO gilt:
- Als oberer Bezugspunkt zur Berechnung der maximalen Höhe der Anlagen gilt eine Höhe von 519,75 m über Normal Null.
- Erhöhung der GHmax im Bereich der Gasspeicher auf 11 m / Betriebsgebäude 6,55 m
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet die Flurstücke 2866/1 und in Teilen das Flurstück 2866. Gesamtfläche des Geltungsbereichs: circa 1,99 ha
Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen:
In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:
- Zuordnung von 32.661 Ökopunkten durch Zukauf: Maßnahme Nummer 116.02.007 „Fischaufstiegsanlage sowie Errichtungen zum Fischschutz und Fischabstieg am Neckar“, Gemarkung Wendlingen – Unterboihingen.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der best. Biogasanlage geschaffen werden, damit die Energiegenossenschaft langfristig auf dem Strommarkt konkurrenzfähig bleibt und den Bedarf an Strom und Wärme durch erneuerbare Energien decken kann. Gleichzeitig wird die Höhenfestsetzung im Bestandsbereich an die inzwischen rechtlich geltenden Rahmenbedingungen und vorhandenen Geländehöhen angepasst.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insbesondere Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insbesondere Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insbesondere Flächenversiegelung), Wasser (insbesondere der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insbesondere Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 15.04.2024.
Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 15.01.2024.
- Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung, Lufthygiene, Klima, Biotopschutz, Boden, verkehrliche Erschließung und Energiekonzept
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
- Abwägungsprotokoll,
- zeichnerischem Teil,
- Textteil,
- örtlichen Bauvorschriften und
- Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inklusive Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Gutachterlichen Stellungnahme zu Ammoniakemissionen und -immissionen)
wird in der Zeit vom 29.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 im Internet unter
https://www.haigerloch.de/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 3 Seite 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden.
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: bauamt(at)haigerloch.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Haigerloch, Bauamt, Oberstadtstraße 11, 72401 Haigerloch während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers beziehungsweise der Verfasserin enthalten.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Haigerloch – Bürgerbüro-, Oberstadtstr. 15, 72401 Haigerloch, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Haigerloch, 29.11.2024
Heiko Lebherz
Bürgermeister
Anlagen
- Bioenergiezentrum Bittelbronn Planzeichnung A3 (nicht barrierefrei)
- Bioenergiezentrum Bittelbronn Planungsrecht-2024-11-11 (nicht barrierefrei)
- Bioenergiezentrum Bittelbronn Bauordnungsrecht 2024-11-11 (nicht barrierefrei)
- Bioenergiezentrum Bittelbronn Begründungen 2024-11-11-1 (nicht barrierefrei)
- Bioenergiezentrum Bittelbronn Bioenergie Begündungen 2024-11-11 (nicht barrierefrei)
- Bioenergiezentrum Bittelbronn Bioenergie Umweltbericht 2024-04-15 (nicht barrierefrei)