Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Wollensack II - 1. Änderung“in Haigerloch-Trillfingen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Stadt Haigerloch hat am 17.12.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen, das Bebauungsplanverfahren „Wollensack II - 1. Änderung“ in Haigerloch-Trillfingen durchzuführen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.
Für das Verfahren finden die Vorschriften des § 13 a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – Anwendung. Das bedeutet, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB durchgeführt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke:
1046/3 und 1046/4, Seehofstraße und 1046, Roman-Stelzer-Straße, jeweils in Teilen , Gemarkung Trillfingen.
Maßgebend hierfür ist der Abgrenzungsplan und der Entwurf des Bebauungsplans „Wollensack II – 1. Änderung“, des Planungsbüros Gfrörer, Empfingen, in der Fassung vom 02.12.2024. Ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Kurzbericht vom 02.12.2024 ist erstellt. Es gilt die städtebauliche Begründung vom 02.12.2024
2. Ziel und Zweck der Planung
Mit dem Bebauungsplan "Wollensack II - 1. Änderung", Trillfingen soll die nicht zum Ausbau vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche (Straße / Gehweg) zwischen der Seehof- und Roman-Stelzerstraße entfallen und die Baugrenze der ausgewiesenen Baufläche "Mischgebiet" bis auf 2,50 m an die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 1046/3 herangeführt werden.
3 . Umweltbelange
Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Absatz 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassender Erklärung nach § 6 a Absatz 1 und 10 a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag – Kurzbericht vom 02.12.2024 ist erstellt.
Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. keine Gehölzrodungen zulässig sind. Es ist nur eine insektenfreundliche Beleuchtung nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zulässig. Das Aufhängen von Fledermauskästen und Nistkästen mit einem Fluglochdurchmesser von 32 mm ist als CEF-Maßnahme durchzuführen.
Damit kann ein Verstoß gegen § 44 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 BNatSchG vermieden werden.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Auslegung
Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Anlagen wird in der Zeit vom 20. Januar 2025 bis 21. Februar 2025 bei der Stadtverwaltung Haigerloch – Bürgerbüro-, Oberstadtstr. 15, 72401 Haigerloch, während den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros öffentlich ausgelegt. Informationen zum Bebauungsplan können zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Haigerloch www.haigerloch.de unter der Rubrik „Aktuell / Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingeholt werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 BauGB bei der Stadtverwaltung Haigerloch schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift abgegeben werden. In dieser Zeit besteht auch Gelegenheit zur Erörterung. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Haigerloch, 17.01.2025
Heiko Lebherz Bürgermeister
Bürgermeister
- Wollensack II 1. Änderung Abgrenzungsplan A4 (pdf, nicht barrierefrei, 342 KB)
- Wollensack II 1. Änderung zeichnerischer Teil A1 (pdf, nicht barrierefrei, 2 MB)
- Kurzbericht Artenschutzbericht (pdf, nicht barrierefrei, 536 KB)
- Bebaungsplan Wollensack - 1. Änderung in Trillfingen - im verein (pdf, nicht barrierefrei, 75 KB)
- Bebauungsplan Wollensack II
- Textliche Festsetzungen Wollensack II vom 19.01.1982 (pdf, nicht barrierefrei, 3 MB)
- Textteil Muster Bebauungsplan Wollensack II 1. Änderung (pdf, nicht barrierefrei, 669 MB)